Juni 2019 | Flughafenplanung
Im Auftrag der ABO Wind AG untersuchte GfL die Verträglichkeit der Errichtung von insgesamt 12 Windenergieanlagen (WEA) eines geplanten Windparks mit geltenden Hindernisanforderungen und der einhergehenden Durchführung sicheren Flugbetriebes an einem Verkehrslandeplatz in Thüringen. In diesem Zuge wurde geprüft, ob die WEA den Bauschutzbereich gemäß § 12 LuftVG sowie die Hindernisbegrenzungsflächen gemäß Nachrichten für Luftfahrer I 328/01 durchdringen. Auf dieser Grundlage wurden abschließend Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit abgeleitet und Handlungsempefehlungen formuliert.