Mai 2019 | Umwelt
Im Auftrag der gemeinnützigen Umwelthaus GmbH ermittelt GfL für innovative Abflugverfahren mit Lärmminderungspotenzial unter Beachtung tatsächlicher operationeller Parameter wie Flugzeugmuster, -gewicht und eingesetzten Schub sogenannte Fixpunktprofile. Diese Profile sollen es erstmals ermöglichen, die Wirkungen derartiger Startverfahren im Kontext des Fluglärmgesetzes und dem dort festgelegten Berechnungsverfahren (AzD/AzB) zu quantifizieren. Hierzu sind Flugleistungsberechnungen erforderlich, wie sie GfL u.a. mithilfe der Berechnungssoftware ETAS bereits seit 2016 operativ täglich für die DFS - Deutsche Flugsicherung durchführt (siehe News aus März 2019). Die Rahmenbedingungen werden hierbei allerdings nach CNOSSOS-EU gesetzt. Die sog. Common Noise Assessment Methods stellen eine europaweit einheitliche Methode für die Beurteilung des Umgebungslärms für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Flug sowie der Industrie dar und sind per Richtlinie (EU) 2015/996 standardisiert. Der für den Luftverkehr relevante Teil findet sich – bereits seit Jahren - in ECAC Doc. 29. Mit Anhang B zu Doc. 29 werden Berechnungsvorschriften zur Flugleistungen und der Schallausbreitung spezifiziert. Kennwerte der Berechnung werden der Aircraft Noise and Performance Datenbank der EUROCONTROL entnommen. Die zahlreichen Profile für verschiedene Flugzeugmuster sollen bis August 2019 vorliegen, um deren weitere Verarbeitung in zertifizierten Lärmberechnungsprogrammen zur Quantifizierung allfälliger Potenziale zu ermöglichen. Partner des Projektes sind u.a. die Deutsche Lufthansa, die Condor Flugdienst GmbH sowie die DFS.