Serviceleistung EASA Compliance Monitoring

Gemäß Verordnung (EU) 139/2014 und der hiermit einhergehenden EASA-Richtlinie AMC & GM to Part-ADR.OR/OPS sind Flugplatzbetreiber aufgefordert, einen Prozess zur Überwachung der Einhaltung der EU-/EASA-Anforderungen (sog. Compliance Monitoring) im Rahmen des Managementsystems vorzuhalten. So soll sichergestellt werden, dass sämtliche organisatorischen und betrieblichen Verfahren und Prozesse sowie die gesamte Flugplatzinfrastruktur fortwährend den EASA-Anforderungen entspricht und somit stets ein ausreichendes Maß an flugbetrieblicher Sicherheit gewährleistet ist.

GfL unterstützt die Compliance-Abteilungen von Flughäfen dabei mit den folgenden Leistungen:

  • Überwachung der Vorschriften hinsichtlich neu erscheinender Verordnungen, Amendments, Issues und Corrigendums
  • Implementierung neuer Vorschriften in den Airport Compliance Monitors (ACM), falls am Flughafen verfügbar
  • Durchführung von Konformitätsprüfungen
  • Erstellung von Jahresauditplänen
  • Unterstützung in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Audits (ggf. unter Nutzung des ACM) vor Ort oder Remote
  • Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für erkannter Defizite und ggf. Anlegen von Abweichungsverfahren
  • Unterstützung bei der Aktualisierung von Aufzeichnungen, Handbüchern, Regelwerken, Schulungsstandards, Prüfdokumenten etc.

 

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