Gemäß Verordnung (EU) 139/2014 und der hiermit einhergehenden EASA-Richtlinie AMC & GM to Part-ADR.OR/OPS sind Flugplatzbetreiber aufgefordert, einen Prozess zur Überwachung der Einhaltung der EU-/EASA-Anforderungen (sog. Compliance Monitoring) im Rahmen des Managementsystems vorzuhalten. So soll sichergestellt werden, dass sämtliche organisatorischen und betrieblichen Verfahren und Prozesse sowie die gesamte Flugplatzinfrastruktur fortwährend den EASA-Anforderungen entspricht und somit stets ein ausreichendes Maß an flugbetrieblicher Sicherheit gewährleistet ist.
GfL unterstützt die Compliance-Abteilungen von Flughäfen dabei mit den folgenden Leistungen:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für mehr Informationen und ein individuelles Angebotspaket kontaktieren Sie uns.