Flugunfallgutachten

Ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr liefert die Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen. Zum diesem Zweck wurde per Gesetz (FlUUG) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) errichtet.

Die Untersuchungen werden dabei "mit dem ausschließlichen Zweck, nach Möglichkeit die Ursachen aufzuklären, mit dem Ziel, künftige Unfälle und Störungen zu verhüten" (FlUUG § 3 Abs. 1) durchgeführt.

GfL hat einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Flugunfalluntersuchung gesammelt. Im Rahmen nichtöffentlicher Untersuchungen wurden entsprechende Gutachten erstellt. Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs wurden sowohl die Aufzeichnungen von Flugdatenschreiber (FDR) und Stimmenrekorder (CVR) als auch Wetter- und Radardaten genutzt. Technische Aspekte wie bspw. der Zustand des Luftfahrzeugs und der Infrastruktur sowie die angewendeten Verfahren sind ebenfalls Bestandteil der Untersuchungen. Zu Rekonstruktion des Unfallhergangs werden zudem auch Flugsimulatoren eingesetzt.

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