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Einbindung von Bodenabfertigern und IT-Dienstleistern in Airport Compliance Monitor (ACM)

Februar 2025 | Software

Die neueste Version des Airport Compliance Monitors (ACM) für Flughäfen unterstützt nun die Einbindung zusätzlicher Organisationen, wie beispielsweise Bodenabfertiger (Ground Handling Service Providers) oder IT-Dienstleister, in die Softwarelösung. Somit können nun auch die von der EU/EASA gestellten Anforderungen nach Verordnung (EU) 2022/1645 (PART-IS.D) und die derzeit kurz vor Veröffentlichung stehenden Vorschriften für Bodenabfertiger (PART-GH) von den zuständigen Stellen bearbeitet werden.

Da diese Organisationen oft externe oder Subunternehmen des Flughafens sind, erhalten diese einen eigenen Arbeitsbereich im ACM, der sich hinter einer individuellen Loginmaske verbirgt. Für eine weitere Abtrennung vom Flughafen werden ihre Daten standardmäßig in einer vom Flughafen getrennten Datenbank gespeichert.
Ziel der Einbindung ist es, das Compliance-Monitoring unternehmensweit auf einer einheitlichen, einfach zu bedienenden und übersichtlichen Plattform zur Verfügung zu stellen, weiterhin ist es auch möglich einzelnen Benutzerkonten, beispielsweise dem Compliance Manager, den Login oder bestimmte Aktionen in den Arbeitsbereichen der Subunternehmen freizuschalten.

Darüber hinaus ist durch den bekannten modularisierten Aufbau unserer Softwarelösungen eine individuelle Lösung spezifisch für die Anforderungen des Kunden möglich. 

Weitere Informationen zu unserem Airport Compliance Monitor für Flughäfen als auch Behörden finden Sie auf den verlinkten Seiten, sowie in unserem Flyer über die GfL Airport Management Tools im Downloadportal.

Separater Arbeitsbereich für Subunternehmen
Separater Arbeitsbereich für Subunternehmen
Baumansicht von PART-IS
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