Einbindung von Bodenabfertigern (GHSP) und IT-Dienstleistern in Airport Compliance Monitor (ACM)
Februar 2025 | Software
Die neueste Version des
Airport Compliance Monitors (ACM) für Flughäfen unterstützt nun die Einbindung zusätzlicher Organisationen, wie beispielsweise
Bodenabfertiger (Ground Handling Service Providers, GHSP) oder
IT-Dienstleister, in die Softwarelösung. Somit können nun auch die von der EU/EASA gestellten Anforderungen nach
Verordnung (EU) 2022/1645 (
PART-IS.D) und
Verordnung (EU) 2025/20 (
PART-(OR)GH) von den zuständigen Stellen bearbeitet werden. Auch eine Standalone-Software für diese Organisationen ohne dass der Flughafen selbst das Tool nutzen muss, ist möglich.
Im Falle der Einbindung in einen bestehenden Flughafen-ACM, erhalten die oft als externe oder Subunternehmen agierende Organisationen einen
eigenen Arbeitsbereich im ACM, der sich hinter einer individuellen Loginmaske verbirgt. Für eine weitere Abtrennung vom Flughafen werden ihre Daten standardmäßig in einer vom Flughafen
getrennten Datenbank gespeichert.
Ziel der Einbindung ist es, das Compliance-Monitoring unternehmensweit auf einer
einheitlichen, einfach zu bedienenden und übersichtlichen Plattform zur Verfügung zu stellen, weiterhin ist es auch möglich einzelnen Benutzerkonten, beispielsweise dem Compliance Manager, den Login oder bestimmte Aktionen in den Arbeitsbereichen der Subunternehmen freizuschalten.
Darüber hinaus ist durch den bekannten modularisierten Aufbau unserer Softwarelösungen eine
individuelle Lösung spezifisch für die Anforderungen des Kunden möglich.
Weitere Informationen zu unserem
Airport Compliance Monitor für Flughäfen als auch
Behörden finden Sie auf den verlinkten Seiten, sowie in unserem Flyer über die GfL Airport Management Tools im
Downloadportal.
Falls Ihr Unternehmen an unserer Software interessiert ist,
geben wir gern eine Führung durch die Tools.