August 2021 | Sicherheitsstudien
Das Universitätsspital Zürich (USZ) verfügt über zwei Helikopterdachlandeplätze, die ausschließlich unter Sichtflugregelungen (VFR) angeflogen werden dürfen. Dabei entsprechen die Dachlandeplätze in ihrer baulichen Auslegung nicht allen Erfordernissen gemäß EASA-/ICAO-Richtlinien (insb. Hindernissituation). GfL erstellte hierzu eine Risikoanalyse, die nun im Lichte der Schweizer Störfallverordnung um Sekundäreffekte eines möglichen Helikopterabsturzes erweitert werden soll. Der Abschluss der Arbeiten ist für das Ende des laufenden Jahres geplant.