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Erweiterung Risikoanalyse zum Helikopterflugbetrieb am Universitätsspital Zürich

August 2021 | Sicherheitsstudien

Das Universitätsspital Zürich (USZ) verfügt über zwei Helikopterdachlandeplätze, die ausschließlich unter Sichtflugregelungen (VFR) angeflogen werden dürfen. Dabei entsprechen die Dachlandeplätze in ihrer baulichen Auslegung nicht allen Erfordernissen gemäß EASA-/ICAO-Richtlinien (insb. Hindernissituation). GfL erstellte hierzu eine Risikoanalyse, die nun im Lichte der Schweizer Störfallverordnung um Sekundäreffekte eines möglichen Helikopterabsturzes erweitert werden soll. Der Abschluss der Arbeiten ist für das Ende des laufenden Jahres geplant.  


Aufbau aktueller Helikopterlandeplatz vor Risikominderung (c) GfL
Aufbau aktueller Helikopterlandeplatz vor Risikominderung (c) GfL
Komplexe Architektur neben Helikopterlandeplatz (c) GfL
Komplexe Architektur neben Helikopterlandeplatz (c) GfL