Mai 2020 | Sicherheitsstudien
Das Universitätsspital Zürich (USZ) verfügt über zwei Helikopterdachlandeplätze, die ausschließlich unter Sichtflugregelungen (VFR) angeflogen werden dürfen. Dabei entsprechen die Dachlandeplätze in ihrer baulichen Auslegung nicht allen Erfordernissen gemäß EASA-/ICAO-Richtlinien (insb. Hindernissituation). Durch die zuständige Genehmigungsbehörde wurde nunmehr die Durchführung einer Risikoanalyse angeordnet, die sowohl interne als auch externe Risiken des Helikopterflugbetriebes zu ermitteln und bewerten hat. Erste Ergebnisse im Rahmen der Bestands- und Gefahrenanalyse sind im Juli 2020 zu erwarten.