Februar 2020 | Sicherheitsstudien
Nach fotometrischer Vermessung ausgewählter Kennleuchten mit ECE-Zulassung im Lichtlabor (siehe News) wurde festgestellt, dass vor allem die effektiven Lichtstärken die EASA-Anforderungen gemäß CS ADR-DSN.Q.850 Lighting of other objects nicht vollends erfüllen. Deshalb wurde GfL durch den Flughafenverband ADV nun beauftragt, diesen Sachverhalt in einem weiteren Schritt einer detaillierten Sicherheitsbewertung zu unterziehen. Neben der Anwendung spezifischer Betriebsverfahren (bspw. Follow-Me-Einsatz) und einhergehender Randbedingungen (u. a. geometrische Zusammenhänge, Sichtweiten etc.) soll hierbei insbesondere auch die Untersuchung von Aspekten der optischen Wahrnehmung erfolgen.