Januar 2019 | Sicherheitsstudien
GfL hatte bereits im Jahr 2012 im Auftrag der Fraport AG untersucht, ob an Rollhalteorten für Luftfahrzeuge vor Start-/Landebahnen während der Wartephase auf Aufrollfreigabe Durchdringungen der Hindernisbegrenzungsflächen gemäß NfL I 328/01 oder der Hinderniserfassungsflächen gemäß NfL I 1/99 vorliegen. Hierbei wurden entsprechende Durchdringungen festgestellt (siehe hier). Infolge wurde dieser Sachverhalt auf dennoch sicheren und regelmäßigen Flugbetrieb bis zur Betriebsstufe III (CAT III) sicherheitsbewertet. Seitdem ergänzte Planungen des Flughafens sehen mittlerweile weitere Rollhalteorte vor, die nun analog durch GfL im Auftrag der Fraport AG untersucht werden. Komplex in derartigen Untersuchungen stellt sich die Herleitung eines EASA kompatiblen Risikogrenzwertes dar. Ergebnisse werden für den Frühsommer erwartet.