Dezember 2008 | Flughafenplanung
Das OVG in Münster hat am 27. August 2008 zwei Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Flughafens abgewiesen. Damit bestätigte der 20. Senat in vollem Umfang die Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Nach diesem Urteil sind keine Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens mehr anhängig.
Die GfL war hier unterstützend in Sachverständigenfunktion vor Gericht tätig.
Im Rahmen des aktuellen Planfeststellungsverfahrens wurden durch die GfL zudem Gutachten zur Kapazität des Pistensystem sowie zum Externen Risiko erstellt.