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GfL erhält Auftrag zur flugleistungsseitigen Bedarfsermittlung der erforderlichen Start-/Landebahnlänge am Flughafen Münster/Osnabrück

Juni 2012 | Leistungsanalysen

Im Planfeststellungsbeschluss des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) aus dem Jahr 2004/2006 ist eine Verlängerung der Start- und Landebahn (SLB) von ursprünglich 2.170 m auf 3.600 m vorgesehen. Mit Urteilsverkündung des OVG Münster in 2011 wurde der Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den FMO stattgegeben und der Planfeststellungs-beschluss für rechtswidrig erklärt. Ausgehend von dieser Sachlage soll im Rahmen eines Planänderungsverfahrens nun eine reduzierte Bahnverlängerung angestrebt werden, deren Nachweis GfL mittels detaillierter Flugleistungsrechnungen gemäß EU-OPS und EASA-CS25 sowie ICAO Aerodrome Manual (ADM) für die Flughafengesellschaft führen soll.