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Risikoanalyse für den Helikopterlandeplatz am Universitätsspital Zürich behördlich bestätigt

August 2022 | Sicherheitsstudien

Das Universitätsspital Zürich (USZ) verfügte bis zum Sommer diesen Jahres über zwei Helikopterlandeplätze, die in der baulichen Auslegung nicht den Erfordernissen nach EASA-/ICAO-Richtlinien und im Weiteren auch nicht nach Schweizer Richtlinie zu Spitallandeplätzen des BAZL entsprachen. In Kombination mit dem Tatbestand, dass das USZ formal ein Betrieb nach Schweizer Störfallverordnung (StFV) ist, wurde dieser Zustand als nicht länger tolerabel durch das zuständige Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL) eingestuft und GfL durch das USZ beauftragt, eine erweiterte Risikoanalyse durchzuführen, die ebenfalls Sekundäreffekte eines möglichen Helikopterabsturzes gemäß StFV berücksichtigt. Diese Risikoanalyse wurde nun durch das AWEL bestätigt und als vollständig, nachvollziehbar, plausibel und den Vorgaben der ICAO folgend eingestuft. Der nun, entsprechend der Ergebnisse der Risikoanalyse ertüchtigte Landeplatz ist bereits seit Oktober letzten Jahres im vollen operativen Betrieb.