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ADV beauftragt Durchführung generalisierter Sicherheitsbewertungen bezüglich erkannter Abweichungen zwischen nationalen NfL-Vorgaben und europäischen Richtlinien nach EASA CS-ADR-DSN

April 2016 | Sicherheitsstudien

Im Auftrag des Flughafenverbandes ADV werden durch GfL Bewertungen der flugbetrieblichen Sicherheit für spezifische Abweichungen zwischen den nationalen NfL-Vorgaben und den europäischen Richtlinien gemäß EASA CS-ADR-DSN erstellt. Diese umfassen im Wesentlichen die Aspekte Hindernisbegrenzungsflächen sowie Befeuerung, Markierung und Beschilderung. Grundlage des Bewertungsverfahrens sind die im „Rahmenhandbuch für die Luftfahrtverwaltung“ erfassten Vorgaben des BMVI. Ziel der Sicherheitsbewertung ist der möglichst standortunabhängige Nachweis, ob die Sicherheitsanforderungen beider Richtlinien gleichwertig sind (sog. Equivalent Level of Safety, ELOS) oder Sicherheitszuwächse bzw. -abnahmen induzieren.