Februar 2016 | Umwelt
Der Flughafen Nürnberg steht vor der Herausforderung, die international vereinbarten Vorgaben zur geländeseitigen Hindernisfreiheit gemäß EASA sowie NfL dauerhaft einzuhalten. Da große Waldflächen im zum Flughafengelände angrenzenden Reichswald seit jeher existieren, die teilweise zwischenzeitlich zudem als FFH–Gebiet ausgewiesen sind, wurde im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde eine Rodungsgenehmigung bei minimalen ökologischen Eingriff erteilt. Dazu wurde ein differenziertes Konzept zur ökologisch vereinbaren Hindernisbereinigung im Rahmen eines hierzu durch die Flughafengesellschaft eingeführten Hindernismanagementsystems entwickelt. Trotz dieser Bemühungen verbleiben jedoch möglicherweise Durchdringungen der o.g. Flächensysteme. GfL wurde beauftragt, diesen Sachverhalt im Rahmen einer Luftfahrttechnischen Untersuchung (engl. Aeronautical Study, siehe auch hier) zu bewerten.