Februar 2014 | Flughafenplanung
Am 19.02.2014 veröffentlichte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil und wies alle Klagen gegen das Projekt ab. GfL hatte in zahlreichen Verhandlungstagen in 2013 Rede und Antwort stehen dürfen zu ihren gutachtlichen Aussagen in den Themen Flugsicherheit, Flugleistung, Flugbetrieb, Bahnlänge und Kapazität für den geplanten Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München (siehe News Eintrag Juli 2013). Damit bestätigte der Vorsitzende Richter auch die Argumentationslinien unseres Hauses.