News

Gerichtsverfahren Planfeststellungsbeschluss Flughafen München 3. Start- und Landebahn in der Sommerpause – GfL verantwortete Themenbereiche abgearbeitet

Juli 2013 | Flughafenplanung

Seit Februar 2013 läuft das Klageverfahren gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) zum Planfeststellungsbeschluss „Flughafen München 3. Start- und Landebahn“, bei dem die Flughafen München GmbH als Beigeladene agiert. GfL zeichnet fachgutachtlich für die Bereiche Bahnlänge und Sicherheit verantwortlich. In über 20 Verhandlungstagen konnten zwischenzeitlich alle diesbezüglichen Aspekte zielführend sowohl aus juristischer als auch ingenieursfachlicher Sicht abgehandelt werden. Das Gerichtsverfahren selbst wird sicher nicht vor Oktober 2013 abgeschlossen sein.