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3. Start- und Landebahn am Flughafen München - Bahnlänge und Risikoverträglichkeit planfestgestellt

Juli 2011 | Flughafenplanung

GfL begleitete seit 2007 die Flughafen München GmbH bei der Erstellung von Antragsunterlagen zu o.g. Themengebieten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Die Regierung von Oberbayern hat nun den Planfeststellungsbeschluss zum Antrag der Flughafen München GmbH (FMG) auf Planfeststellung zur Errichtung einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München erlassen. Diesen Beschluss hat die Regierung von Oberbayern am 26.07.2011 der FMG gegenüber bekanntgegeben. GfL hatte eine Bahnlänge von 4.000 m empfohlen. Im Beschluss der Regierung heisst hierzu auf S. 404: "Neben der Erforderlichkeit der Bahnänge von 4.000 m für die Verkehrsabwicklung der auf der Alternative 5b verkehrenden Luftfahrzeuge wird die Bahnlänge auch aus Gründen der Funktionalität des Flughafensystems sowohl auf der Landseite als auch der luftseitigen Verkehrsflüsse benötigt. Eine Verkürzung .... stellt keine Ausbauoption dar...". Den gesamten Beschluss finden Sie unter: www.regierung.oberbayern.bayern.de.