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GfL übergibt Aeronautical Study für den Flugbetrieb am Sonderlandeplatz Iserlohn-Sümmern aufgrund der Errichtung von Windenergieanlagen in dessen Nachbereich

Februar 2018 | Sicherheitsstudien

Die Energie- und Messtechnik/Windenergie GELSENWASSER AG plant die Errichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) westlich des Sonderlandeplatzes (SLP) Iserlohn-Sümmern. Hierbei wurde festgestellt, dass diese die Hindernisbegrenzungsflächen nach NfL I 92/13 durchdringen und zudem Luftraumbereiche, die dem An- und Abflug vornehmlich von kleinen Motorflugzeugen bzw. Schleppverbänden mit Segelflugzeugen dienen, tangieren. Zum Nachweis sicheren Flugbetriebes wurde hierfür eine luftfahrttechnische Untersuchung durchgeführt, die zunächst die Festlegung von Sicherheitsbereichen (u. a. Berücksichtigung von Hindernisanforderungen und Turbulenzen des WEA-Rotors) um die WEA umfasste und anschließend die Risiken in mehreren Prüfstufen analysierte. So wurde die Realisierbarkeit von Überflügen gemäß Minimalanforderungen nach Zulassungsvorschrift (EASA CS 23 für Motorflug sowie NfL II 17/03 für Schleppvorgänge mit Ultraleichtflugzeugen), den Flugleistungsdaten des Referenzluftfahrzeuges gemäß Flughandbuch sowie GPS-Flugverlaufsdaten der Platznutzer geprüft. Aufgrund festgestellter Verletzungen erfolgte im Rahmen der anschließenden Risikobewertung die Ableitung spezifischer Risikominderungsmaßnahmen (insb. Festlegung einer Platzrunde), um dennoch sicheren Flugbetrieb am SLP gewährleisten zu können.

 

 


Festlegung von Sicherheitsbereichen um WEA inkl. Verortung der Flugwege am SLP Iserlohn-Sümmern (© GELSENWASSER AG)
Festlegung von Sicherheitsbereichen um WEA inkl. Verortung der Flugwege am SLP Iserlohn-Sümmern (© GELSENWASSER AG)