Die Auslegung, Zertifizierung und Genehmigung von Flugplätzen erfolgt u. a. anhand des Flugplatzbezugscodes (Aerodrome Reference Code, ARC), der aus folgenden Elementen besteht:
Insbesondere die infrastrukturelle Auslegung der Flugbetriebsflächen (bspw. SLB-/TWY-Breite, Tragfähigkeiten, Mindestabstände etc.) gemäß EASA-Richtlinie CS-ADR-DSN basiert auf dem ARC. Sofern Flugplatzbetreiber den Betrieb von Luftfahrzeugen (LFZ) mit höherem Codebuchstaben (sog. Higher Code Letter Aircraft, HCLA) als gemäß Zertifizierungsgrundlage ausgewiesen beabsichtigen, ist die vorherige Zustimmung durch die zuständige Genehmigungsbehörde gemäß EU/EASA ADR.OPS.B.090 Use of the aerodrome by higher code letter aircraft erforderlich. Grundlage dieser Genehmigung ist die Durchführung einer Konformitätsprüfung und anschließenden Sicherheitsbewertung, um nachzuweisen, dass die vorliegende Flugplatzinfrastruktur sowie die Organisations- und Betriebsstrukturen den sicheren Flugbetrieb von HCLA gestatten (bspw. Betrieb von Code-F-LFZ auf einem Flugplatz mit Bezugscode 4C).
Die durch GfL durchgeführten Konformitätsprüfungen umfassen im Wesentlichen folgende Prozessschritte:
Bestandsanalyse:
Konformitätsanalyse:
Für nonkonform bewertete Kombinationen von Prüfkriterium und Referenzluftfahrzeug erfolgt zunächst eine Prüfung, ob die bisherig vorgehaltenen HCLA-Verfahren am jeweiligen Flugplatz ausreichend sind, um sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Sofern diese als unzureichend bewertet werden, werden nachfolgende Untersuchungsschritte durchgeführt:
Risikoanalyse/-bewertung:
Bei festgestellten Infrastrukturabweichungen der Flugbetriebsflächen sind Risikominderungsmaßnahmen, Betriebsverfahren oder Betriebseinschränkungen umzusetzen, um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu erreichen. Die abschließend festzulegenden Maßnahmen können bspw. Folgendes umfassen:
Betriebliche Risikominderungsmaßnahmen:
Infrastrukturelle Risikominderungsmaßnahmen:
Im Endergebnis liefern die nach o. g. Methodik durchgeführten Konformitäts- und Risikoanalysen eine umfassende Bewertung des HCLA-Betriebes an Flugplätzen und sind Grundlage der Erstellung entsprechender Antragsunterlagen zur Vorlage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.