Vorgaben an Schulungen und Befähigungsüberprüfungen
Die Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA) hat spezifische Richtlinien und Vorgaben erarbeitet, die u. a. Anforderungen an die Organisations- und Betriebsstrukturen von Flughäfen gemäß Richtlinie AMC and GM to Authority, Organisation and Operations Requirements for Aerodromes (Part‑ADR.AR/OR/OPS) festlegen.
Hiernach sind Flugplatzbetreiber aufgefordert, ein Programm für Schulungen sowie Befähigungsüberprüfungen zu etablieren und betreiben, um das Flughafenpersonal, das
tätig ist, entsprechend zu qualifizieren.
Ziel der Schulungen ist die Sicherstellung, dass das Personal mit den geltenden Regelwerken/Verfahren des Flugplatzbetriebes vertraut ist und die übertragenen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten stets sicher ausführen kann. Differenziert werden kann hierbei in:
Formale Schulungsanforderungen:
Im Wesentlichen sind hierin nachfolgende Aspekte erfasst:
Schulungsinhalte:
Die Schulungsinhalte umfassen u. a. folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und Randbedingungen:
Die Schulungsinhalte umfassen u. a. folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und Randbedingungen:
Konzeptionierung von Qualifizierungsprogrammen
Ausgangspunkt für die Erstellung des Schulungskonzeptes sind die Durchführung einer Bestandsaufnahme sowie anschließend einer Gap-Analyse, die vornehmlich der Konformitätsprüfung der bisher am Flugplatz implementierten Schulungs- und Befähigungsüberprüfungsprogramme dient.
Bestandsaufnahme:
Ziel der Bestandsanalyse ist die Erfassung der bereits am Flugplatz vorhandenen Schulungen und Befähigungsüberprüfungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen. In der Regel wird dabei in
unterschieden.
Gap-Analyse:
Zur Vollständigkeitsprüfung sowie Identifikation möglicher Abweichungen zu den relevanten EASA‑Richtlinien (Konformitätsanalyse) werden die im Rahmen der Bestandsanalyse identifizierten Schulungen und Befähigungsüberprüfungen hinsichtlich Formalitäten (bspw. Zeitintervalle und Dokumentation) sowie Inhalten geprüft. Handlungsmaßnahmen bei erkannten Abweichungen können bspw. die inhaltliche Überarbeitung bestehender Schulungen und/oder Implementierung vollständig neuer Schulungen sein.
Implementierung des Schulungsprogramms:
Als Ergebnis der Bestands- und Gap-Analyse wird das Schulungsprogramm mit dem Kunden festgelegt. Bestandteile hiervon sind:
Als Ergebnis der Bestands- und Gap-Analyse wird das Schulungsprogramm mit dem Kunden festgelegt. Bestandteile hiervon sind:
Erstellung und Durchführung von Schulungen
Ein weiterer Bestandteil unseres Leistungsportfolios ist die Erstellung von Schulungsinhalten sowie die anschließende Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen.
Erstellung von Schulungen:
Die Erstellung von Schulungen und deren Inhalten ist u. a. durch folgende Features gekennzeichnet:
Durchführung von Schulungen:
Diesbezüglich bieten wir unseren Kunden folgende Schwerpunkte:
Die Schulungsthemen umfassen bspw. die Auslegung von Flugbetriebsflächen gemäß EASA CS-ADR-DSN, Hindernisuntersuchung an Flugplätzen, Sicherheits- und Risikobewertungen an Flugplätzen. Die jeweiligen Inhalte können dabei an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst werden.
Obenstehende Informationen finden Sie ebenfalls in unserem Flyer „Schulungs- und Befähigungsüberprüfungsprogramme für Flughäfen gemäß EASA“ im Downloadbereich.