Schulungs- und Befähigungsüberprüfungsprogramme für Flughäfen gemäß EASA

Vorgaben an Schulungen und Befähigungsüberprüfungen

Die Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA) hat spezifische Richtlinien und Vorgaben erarbeitet, die u. a. Anforderungen an die Organisations- und Betriebsstrukturen von Flughäfen gemäß Richtlinie AMC and GM to Authority, Organisation and Operations Requirements for Aerodromes (Part‑ADR.AR/OR/OPS) festlegen.

Hiernach sind Flugplatzbetreiber aufgefordert, ein Programm für Schulungen sowie Befähigungsüberprüfungen zu etablieren und betreiben, um das Flughafenpersonal, das

  • im Betrieb, der Wartung und im Management bzw.
  • ohne Begleitung auf den Flugbetriebsflächen

tätig ist, entsprechend zu qualifizieren.

Ziel der Schulungen ist die Sicherstellung, dass das Personal mit den geltenden Regelwerken/Verfahren des Flugplatzbetriebes vertraut ist und die übertragenen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten stets sicher ausführen kann. Differenziert werden kann hierbei in:

  • formale Schulungsanforderungen gemäß ADR.OR.D.017 sowie
  • Schulungsinhalte gemäß Part-ADR.OPS (flugbetriebliche Anforderungen).

Formale Schulungsanforderungen:

Im Wesentlichen sind hierin nachfolgende Aspekte erfasst:

  • Durchführung von Erst-, Wiederholungs- und Auffrischungsschulungen,
  • Ernennung von Trainern und Prüfern (intern/extern) zur Durchführung und anschließenden Bewertung,
  • Durchführung von Überprüfungen anhand geeigneter Verfahren (bspw. praktische und theoretische Tests, WBT etc.),
  • Einheitliche Dokumentation von Personaldaten sowie sämtlicher Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Gewährleistung vorgeschriebener Zeitintervalle,
  • Entwicklung von Validierungsverfahren zur Schulungseffektivität und Umgang mit Nichteinhalten der Schulungsstandards,
  • Erfassung des Qualifizierungsprogramms im Flugplatzhandbuch etc.

Schulungsinhalte:

Die Schulungsinhalte umfassen u. a. folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und Randbedingungen:

Die Schulungsinhalte umfassen u. a. folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und Randbedingungen:

  • Flugplatzdaten (ADR.OPS.A): u. a. Datenqualität und Datenaustausch mit AIS-Providern
  • Flugplatzbetriebsdienste, Ausrüstung und Anlagen (ADR.OPS.B): u. a. Notfallplan, RFFS, Kontrolle und Inspektion von Flugbetriebsflächen, Fahrzeugbetrieb, Wildtiergefahrenmanagement, Betrieb im Winter, bei Nacht, geringen Sichtweiten sowie Schlechtwetter, Bauarbeiten etc.
  • Flugplatzinstandhaltung (ADR.OPS.C): u. a. Flugbetriebsoberflächen und Entwässerung sowie visuelle Hilfen und elektrische Systeme

Konzeptionierung von Qualifizierungsprogrammen

Ausgangspunkt für die Erstellung des Schulungskonzeptes sind die Durchführung einer Bestandsaufnahme sowie anschließend einer Gap-Analyse, die vornehmlich der Konformitätsprüfung der bisher am Flugplatz implementierten Schulungs- und Befähigungsüberprüfungsprogramme dient.

Bestandsaufnahme:

Ziel der Bestandsanalyse ist die Erfassung der bereits am Flugplatz vorhandenen Schulungen und Befähigungsüberprüfungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen. In der Regel wird dabei in

  • allgemeine, übergeordnete Schulungen für einen abteilungsübergreifenden Personenkreis und
  • fachbereichsspezifische Schulungen für einen eingegrenzten Personenkreis

unterschieden.

Gap-Analyse:

Zur Vollständigkeitsprüfung sowie Identifikation möglicher Abweichungen zu den relevanten EASA‑Richtlinien (Konformitätsanalyse) werden die im Rahmen der Bestandsanalyse identifizierten Schulungen und Befähigungsüberprüfungen hinsichtlich Formalitäten (bspw. Zeitintervalle und Dokumentation) sowie Inhalten geprüft. Handlungsmaßnahmen bei erkannten Abweichungen können bspw. die inhaltliche Überarbeitung bestehender Schulungen und/oder Implementierung vollständig neuer Schulungen sein.

Implementierung des Schulungsprogramms:

Als Ergebnis der Bestands- und Gap-Analyse wird das Schulungsprogramm mit dem Kunden festgelegt. Bestandteile hiervon sind:

Als Ergebnis der Bestands- und Gap-Analyse wird das Schulungsprogramm mit dem Kunden festgelegt. Bestandteile hiervon sind:

  • Schulungsinhalte sowie Verfahren zur Koordination der Schulungsdurchführung und -dokumentation,
  • dynamisches Dokumentationsverfahren (Einbindung in die vorliegende IT-Infrastruktur),
  • Methodik bezüglich Erfordernis/Durchführung von Befähigungsüberprüfungen,
  • Verfahren zur Überprüfung der Effektivität (bspw. Feedbackbogen),
  • Schulungsvorgaben für Fremdfirmen,
  • Verfahren für den Qualifikationsnachweis insb. externer Trainer/Prüfer etc.

Erstellung und Durchführung von Schulungen

Ein weiterer Bestandteil unseres Leistungsportfolios ist die Erstellung von Schulungsinhalten sowie die anschließende Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen.

Erstellung von Schulungen:

Die Erstellung von Schulungen und deren Inhalten ist u. a. durch folgende Features gekennzeichnet:

  • Schulungsinhalte fokussieren vornehmlich auf o. g. flugbetriebliche Anforderungen gemäß EASA Part-ADR.OPS,
  • Berücksichtigung weiterführender Themenschwerpunkte gemäß EASA, ICAO bzw. nationaler Richtlinien, die über o. g. Richtlinienanforderungen hinausgehen (bspw. Infrastrukturauslegung),
  • Inhalte umfassen neben übergeordneten Richtlinienanforderungen insb. die am jeweiligen Flugplatz vorherrschenden Randbedingungen sowie implementierten Verfahren/Prozesse,
  • Anpassung der Inhalte auf spezifische Personenkreise des Flugplatzes und
  • Enge Abstimmung mit dem Kunden, um eine effektive sowie effiziente Qualifizierung der Teilnehmer für das jeweilige Themengebiet zu gewährleisten.

Durchführung von Schulungen:

Diesbezüglich bieten wir unseren Kunden folgende Schwerpunkte:

  • Durchführung von Präsenzschulungen für kleinere Nutzergruppen (Spezialthemen) sowohl inhouse beim Kunden als auch extern,
  • Erstellung von Web Based Training (WBT) für größere Nutzergruppen (allgemeine Themengebiete)
  • Erstellung von Schulungsmaterialien, wie bspw. PowerPoint-Präsentationen, Video‑Tutorials, Praxistrainings (Fallbeispiele), Übungen sowie Schulungshandbüchern,
  • Erstellung von Befähigungsüberprüfungen als Multiple‑Choice‑Verfahren (schriftliche Tests oder eingebunden in WBT),
  • Gewährleistung entsprechender Fachkompetenz: Trainerpool bestehend aus Diplom-Ingenieuren aus dem Luftverkehrsbereich und
  • Entwicklung unternehmensspezifischer Schulungspakete.

Die Schulungsthemen umfassen bspw. die Auslegung von Flugbetriebsflächen gemäß EASA CS-ADR-DSN, Hindernisuntersuchung an Flugplätzen, Sicherheits- und Risikobewertungen an Flugplätzen. Die jeweiligen Inhalte können dabei an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst werden.

Obenstehende Informationen finden Sie ebenfalls in unserem Flyer „Schulungs- und Befähigungsüberprüfungsprogramme für Flughäfen gemäß EASA“ im Downloadbereich.